Fachkundige Stelle für Ihren Gründungszuschuss

Sie planen die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit und wollen den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen? Dann benötigen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.

Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt, weil wir seit vielen Jahren mit Existenzgründern intensiv arbeiten, viele Geschäftsmodelle beurteilt und erfolgreich umgesetzt haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Fristen nicht verpassen.

Den Gründungszuschuss müssen Sie 
innerhalb von 5 Monaten nach Beziehung des Arbeitslosengeldes 1 beantragen und benötigen dazu neben dem Antrag auf jeden Fall auch ein Gründungskonzept bzw. einen Businessplan.